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   BFH, 14.12.2007 - III B 102/06   

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https://dejure.org/2007,10619
BFH, 14.12.2007 - III B 102/06 (https://dejure.org/2007,10619)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2007 - III B 102/06 (https://dejure.org/2007,10619)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - III B 102/06 (https://dejure.org/2007,10619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; AO § 37 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 36 Abs. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Rückforderung der Einkommensteuer, die aufgrund einer aufgehobenen getrennten Veranlagung an einen Ehegatten erstattet worden war; Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1982 - VII R 55/80

    Zusammenveranlagung - Ehegatten - Aufrechnung - Erstattung

    Auszug aus BFH, 14.12.2007 - III B 102/06
    Das vom FA vorgelegte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80 (BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162) sei für den Streitfall nicht einschlägig, weil dort nur einer der Ehegatten Vorauszahlungen geleistet habe.

    a) Mit der Behauptung, eine BFH-Entscheidung --hier das Urteil in BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162-- sei nicht einschlägig, wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargetan.

  • BFH, 02.02.1995 - VII R 105/94

    Leistungsempfänger bei rechtsgrundloser Steuererstattung

    Auszug aus BFH, 14.12.2007 - III B 102/06
    Die Ehegatten sind nicht Gesamtgläubiger (BFH-Urteil vom 2. Februar 1995 VII R 105/94, BFH/NV 1995, 781); erstattungsberechtigt ist der Ehegatte, der die zu erstattende Steuer an das FA gezahlt hat oder auf dessen Rechnung bezahlt wurde (BFH-Urteil vom 15. November 2005 VII R 16/05, BFHE 211, 396, BStBl II 2006, 453).

    Das FA wird jedoch unter den Voraussetzungen des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG, der aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die widerlegbare gesetzliche Vermutung einer Einziehungsvollmacht enthält, durch Erstattung an einen Ehegatten dem materiell Erstattungsberechtigten gegenüber frei (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 781).

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 16/05

    Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus BFH, 14.12.2007 - III B 102/06
    Die Ehegatten sind nicht Gesamtgläubiger (BFH-Urteil vom 2. Februar 1995 VII R 105/94, BFH/NV 1995, 781); erstattungsberechtigt ist der Ehegatte, der die zu erstattende Steuer an das FA gezahlt hat oder auf dessen Rechnung bezahlt wurde (BFH-Urteil vom 15. November 2005 VII R 16/05, BFHE 211, 396, BStBl II 2006, 453).
  • BFH, 26.05.2003 - VII B 337/02

    Kein Klärungsbedarf bei konkludentem Widerruf der Zahlungsanweisung bei

    Auszug aus BFH, 14.12.2007 - III B 102/06
    Es kann regelmäßig mit befreiender Wirkung auch auf das von den Ehegatten in der Einkommensteuererklärung angegebene Konto überweisen, sofern diese Anweisung nicht zuvor widerrufen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2003 VII B 337/02, juris).
  • BFH, 14.06.2016 - VII B 47/15

    Wechsel der Veranlagungsart

    Das Finanzgericht (FG) stützte sich unter anderem auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Dezember 2007 III B 102/06 (BFH/NV 2008, 526).

    Das FG könne sich auch nicht auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 526 berufen, da diesem ein zweifacher Wechsel der Veranlagungsart und damit ein gänzlich anders gelagerter Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Damit ist der Rechtsgrund für die an die Klägerin geleistete Erstattung entfallen, so dass sie gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 AO zur Rückzahlung verpflichtet ist (vgl. BFH in BFH/NV 2008, 526).

    Da zwischen der Rückforderung der Erstattung aus einem aufgehobenen Steuerfestsetzungsbescheid über eine getrennte Veranlagung und der Erstattung aus einem vorherigen Zusammenveranlagungsbescheid, der aufgrund der Aufhebung des Bescheids über die getrennte Veranlagung wieder in Kraft getreten ist, nach Auffassung des BFH in BFH/NV 2008, 526 kein rechtlicher Zusammenhang besteht, muss dies erst recht gelten, wenn es --wie im Streitfall-- nach Aufhebung der getrennten Veranlagung erstmalig zu einer Zusammenveranlagung kommt.

  • FG Köln, 31.08.2009 - 11 K 4162/07

    Rückforderung von Einkommensteuererstattungen an einen lohnsteuerpflichtigen

    Die Ehegatten sind keine Gesamtgläubiger eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1995, VII R 105/04, BFH/NV 1995, 781; BFH-Beschluss vom 14.12.2007, III B 102/06, BFH/NV 2008, 526; FG Nürnberg, Urteil v. 31.07.2008, VI 439/2005, EFG 2009, 538).

    Damit war die widerlegbare gesetzliche Vermutung einer Einziehungsvollmacht verbunden (vgl. BFH-Beschluss vom 14.12.2007, III B 102/06, BFH/NV 2008, 526).

  • OLG Brandenburg, 07.10.2020 - 7 U 89/18

    Bewilligung der Auszahlung eines hinterlegten Betrages Abtretung einer

    Kommt es infolge einer Zusammenveranlagung zu einer Steuererstattung, so ist gemäß 37 Abs. 2 AO derjenige Ehegatte erstattungsberechtigt, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (BFH, Urteil vom 15.11.2005 - VII Z 16/05, BFHE 211, 396; BFH, Beschluss vom 20.02.2017 - VII R 22/15, BFH/NV 2017, 906 Rn 9; BFH, Beschluss vom 14.12.2007 - III B 102/06, juris Rn.13).
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06

    Erstattungsberechtigung von Ehegatten für ESt-Vorauszahlungen bei nachträglicher

    Im Übrigen würde für den Fall der Aufhebung der getrennten Veranlagung und Rückkehr zur Zusammenveranlagung dem Fiskus kein Schaden entstehen, da die Klägerin den erhaltenen Erstattungsbetrag wieder zurückzahlen müsste (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2007 III B 102/06, BFH/NV 2008, 526).
  • BFH, 15.10.2007 - III B 101/06

    Einwendungen gegen die Rückforderung zuvor erstatteter Steuern

    Die Klägerin erhob in allen Fällen Nichtzulassungsbeschwerden (III B 102/06, betr. Aufteilung der Gesamtschuld und VII B 168/06, betr. Aufteilung der Steuerschuld im Rahmen des Abrechungsbescheides).
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